Rechtsanwältin Carla Meyer
Hierzu gehört nicht nur Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, sondern auch z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Elternunterhalt, Ehevertrag usw.
Häufig erlebe ich, daß bei den Betroffenen eine große Unsicherheit besteht, besonders vor einer sich abzeichnenden Trennung oder in der ersten Phase einer Trennung. Sie sind oft extrem verunsichert und der Informationsstand über ihre Rechte und Pflichten ist unzureichend.
Dazu kommt nicht selten auch eine gewisse Hemmung, zu einem Anwalt oder Fachanwalt bzw. Fachanwältin Kontakt aufzunehmen und einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich kompetenten Rechtsrat einzuholen.
Aufgrund der komplexen Zusammenhänge im Familienrecht sollten Sie sich
zur Vermeidung von Nachteilen, finanzieller oder anderer Art, frühzeitig beraten lassen. Die Kosten für eine Erstberatung bei mir sind gering. Auch wenn Sie berechtigt sind, Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe zu erhalten, berate bzw. vertrete ich Sie gern.
Für die Belange meiner Mandantinnen und Mandanten setze ich mich immer
engagiert ein. Meine Arbeitsweise richtet sich nach den Umständen des
Einzelfalls. Gerade das Familienrecht erfordert hier vom Anwalt ein großes Maß an Sensibilität und Lebenserfahrung.
Zur außergerichtlichen Streitschlichtung und Konfliktregelung biete ich auch Mediation bzw. Familienmediation an. Ein Mediationsverfahren hat zum Ziel, eine für beide Seiten ausgewogene Regelung von Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen zu erreichen, ohne die Konfliktpartner in Gewinner und Verlierer zu spalten.
Ich bin u.a. Mitglied im BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft Familien-Mediation e.V.).