Kanzlei für Familienrecht in Hannover

»Kanzlei für Familienrecht«

Diese Bezeichnung beschreibt präzise meine anwaltliche Arbeit und die fachliche Ausrichtung meiner Kanzlei.

Seit mehr als zehn Jahren bin ich auf die Beratung und Vertretung meiner
Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert.
Ich übernehme nahezu ausschließlich familienrechtliche Mandate.

Sie können von mir erwarten, daß ich engagiert, kompetent und umfassend Ihre Interessen vertrete, insbesondere auch unter Berücksichtigung des neuen Unterhaltsrechts:

  • ausführliche Trennungsberatung
  • Mediation
  • Scheidung
  • Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher
  • Staatsangehörigkeit
  • Aufhebung der Ehe / Eheaufhebung
  • Kindesunterhalt (Unterhalt für minderjährige Kinder)
  • Volljährigenunterhalt (Unterhalt für volljährige Kinder)
  • Trennungsunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt / nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Gütertrennung
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • ausländisches Familienrecht
  • Wohnungszuweisung
  • Hausratsteilung
  • gesetzlicher Versorgungsausgleich
  • schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
  • Lebenspartnerschaft
  • Lebensgemeinschaft
  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vorsorgevollmacht

Darüber hinaus bearbeite ich auch erbrechtliche Mandate, bei denen eine Verbindung zum Familienrecht besteht:
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Widerruf oder Anfechtung einer erbrechtlichen
  • Verfügung