Rechtsanwalt / Scheidung in Hannover

Gedanken an Trennung und gegebenenfalls Scheidung liegen den meisten Menschen zu Beginn einer Ehe fern. Dennoch stellen zahlreiche Paare im Verlauf der Ehezeit das Scheitern ihrer Beziehung fest und es kommt der Wunsch nach einer Trennung und letztendlich nach einer Scheidung auf. Ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin kann die mit derartigen Schritten verbundenen Rechte und Pflichten erläutern und – idealerweise schon im Vorfeld – beratend tätig werden.

Ein Antrag auf Scheidung kann nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Aus diesem Grund benötigt mindestens ein Ehegatte einen Anwalt, nämlich derjenige, der den Scheidungsantrag stellt. Wenn der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellen möchte und die Scheidung ist einvernehmlich, benötigt er keinen eigenen Anwalt und kann selbst der Scheidung im Gerichtstermin zustimmen.

Möchte der Ehegatte, der den Scheidungsantrag nicht gestellt hat, jedoch eigene Anträge, zum Beispiel einen eigenen Scheidungsantrag, Anträge zum Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsteilung usw. stellen, so hat er sich ebenfalls an einen Anwalt bzw. an eine Anwältin zu wenden und sich vor Gericht vertreten zu lassen.

Auch im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist für beide Ehegatten ein Anwalt zwingend erforderlich, wenn die Eheleute einen Vergleich über den Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich etc. schließen wollen. Nur Anwälte können vor dem Familiengericht Vergleiche schließen.

Häufig ist die Absicht anzutreffen, daß scheidungswillige Eheleute sich nur einen „gemeinsamen Anwalt“ nehmen wollen. Das ist grundsätzlich nicht möglich, da ein Rechtsanwalt immer nur eine Partei vor Gericht vertreten darf; andernfalls würde der Anwalt den Tatbestand des Parteiverrats erfüllen.
Wenn nur ein Anwalt beauftragt werden soll, ist das nur in der oben geschilderten Art und Weise möglich, d.h. ein Ehegatte beauftragt den Anwalt, der andere läßt sich nicht vertreten.

Unabhängig von dieser Möglichkeit des Verzichts auf Rechtsvertretung bei einer Partei kann ich nur sehr dazu raten, bevor auf eine anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren verzichtet wird, sich umfassenden anwaltlichen Rat einzuholen, vorzugsweise von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht.
Nur allzu häufig ergibt sich dann für den Ehepartner, der ursprünglich auf anwaltliche Vertretung verzichten wollte, die Erkenntnis, daß dieser Verzicht mit gravierenden Nachteilen verbunden wäre.

Meine Mandanten vertrete ich nicht nur vor dem Amtsgericht Hannover und den umliegenden Amtsgerichten wie z.B. Burgdorf, Burgwedel, Celle, Lehrte, Neustadt, Peine, Springe, Stadthagen oder Wennigsen, sondern bundesweit.