Rechtsanwalt Unterhalt Hannover

Wenn es zu einer Trennung zwischen Eheleuten kommt, spielen naturgemäß auch die finanziellen Folgen eines derartigen Schrittes eine große Rolle. Hierbei ist vorrangig an die Klärung eines eventuellen Unterhaltsanspruchs eines Ehepartner bzw. Ansprüche von Kindern zu denken.

Beim Ehegattenunterhalt ist zunächst zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt (Unterhalt für die Zeit zwischen Trennungszeitpunkt und rechtskräftiger Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung). Im Falle des Vorhandenseins von ehelichen Kindern ist auch der Unterhalt für diese zu klären bzw. zu berechnen (Kindesunterhalt).

In meiner Beratungspraxis erlebe ich häufig, daß erst viele Monate nach erfolgter Trennung anwaltlicher Rat betreffend Kindes- und ggf. Trennungsunterhalt eingeholt wird. Wenn sich dann zeigt, daß der ratsuchende Ehepartner einen Trennungsunterhaltsanspruch bzw. vorhandene Kinder Ansprüche auf Kindesunterhalt haben und diese Ansprüche für die vergangene Zeit der Trennung noch nicht geltend gemacht wurden, gehen die Anspruchsberechtigten für die zurückliegenden Monate leer aus.

Ganz wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum für den Fall, daß Trennungs- oder Kindesunterhalt noch nicht gefordert bzw. der Verpflichtete noch nicht zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurde!

Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und ggf. die Kinder keine Nachteile erleiden wollen, ist eine rechtzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Der unterhaltsverpflichtete Ehegatte wird dann vom Anwalt zunächst zur Auskunft über seine gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert. Anschließend berechnet der Anwalt dann auf der Grundlage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen den Kindunterhalt und Ehegattenunterhalt, wobei beim letzteren auch eventuelles Einkommen und Vermögen des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt werden muß. Die errechneten Ansprüche werden dann gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten geltend gemacht.

Da diese Berechnungen oft sehr zeitaufwendig und komplex sein können, empfiehlt sich dafür die Beauftragung eines Anwalts bzw. einer Anwältin, die mit dieser Materie tagtäglich befaßt sind.

Der nacheheliche Unterhalt wird im Scheidungsverfahren geklärt, falls die Parteien sich nicht schon zuvor darüber außergerichtlich verständigen konnten.

Meine Mandanten vertrete ich nicht nur vor dem Amtsgericht Hannover und den umliegenden Amtsgerichten wie z.B. Burgdorf, Burgwedel, Celle, Lehrte, Neustadt, Peine, Springe, Stadthagen oder Wennigsen, sondern bundesweit.