Scheidung international

In meiner anwaltlichen Praxis ist der Anteil der von Trennung und Scheidung betroffenen Ehepartnern, die aus unterschiedlichen Ländern stammen, erheblich. In der Regel hat ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, der andere Ehepartner besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, überwiegend aus dem europäischen Bereich. Türkei, Polen, Griechenland und Großbritannien sind hier die Länder, die in erster Linie zu nennen sind. Nicht selten sind aber auch die Fälle, in denen beide Ehepartner verschiedene, nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, möglicherweise noch in einem Drittland geheiratet haben, und sich in Deutschland scheiden lassen wollen.

Viele Varianten sind hier denkbar. Die Bestimmungen in den einzelnen europäischen und außereuropäischen Länden und im internationalen Privatrecht sind nicht einheitlich. Daher ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen, welches Recht zur Anwendung kommt, das Recht des Heimatlandes oder deutsches Recht.

Denn nicht nur die Scheidung als solche ist durchzuführen. In den meisten Fällen sind auch sogenannte Folgesachen zu regeln: Unterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich, ggf. Sorgerecht und Umgangsrecht.

Immer ist jedoch eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtslage Voraussetzung, um Nachteile von meinen Mandanten abzuwenden.

Ehepartner unterschiedlicher Nationalität können aber auch selbst darauf Einfluß nehmen, welches Landesrecht im Falle einer Scheidung bei ihnen zur Anwendung kommt. Sie können vor oder auch noch während der Ehezeit einen Ehevertrag abschließen, der regelt, welches Recht im Scheidungsfall gelten soll.

Als Anwältin und Fachanwältin für Familienrecht kann ich für eine internationale Scheidung nicht nur in Hannover auftreten, sondern im ganzen Bundesgebiet.