Kanzlei für Familienrecht in Hannover
»Kanzlei für Familienrecht«
Diese Bezeichnung beschreibt präzise meine
anwaltliche Arbeit und die fachliche
Ausrichtung meiner Kanzlei.
Seit mehr als zehn Jahren bin ich auf die Beratung und Vertretung meiner
Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert.
Ich übernehme nahezu ausschließlich familienrechtliche Mandate.
Sie können von mir erwarten, daß ich engagiert, kompetent und umfassend Ihre
Interessen vertrete, insbesondere auch unter Berücksichtigung des neuen
Unterhaltsrechts:
- ausführliche Trennungsberatung
- Mediation
- Scheidung
- Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher
- Staatsangehörigkeit
- Aufhebung der Ehe / Eheaufhebung
- Kindesunterhalt (Unterhalt für minderjährige Kinder)
- Volljährigenunterhalt (Unterhalt für volljährige Kinder)
- Trennungsunterhalt
- Geschiedenenunterhalt / nachehelicher Unterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Elternunterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Gütertrennung
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- ausländisches Familienrecht
- Wohnungszuweisung
- Hausratsteilung
- gesetzlicher Versorgungsausgleich
- schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- Lebenspartnerschaft
- Lebensgemeinschaft
- Ehevertrag
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vorsorgevollmacht
Darüber hinaus bearbeite ich auch erbrechtliche Mandate, bei denen
eine Verbindung zum Familienrecht besteht:
eine Verbindung zum Familienrecht besteht:
- Testament
- Erbvertrag
- Widerruf oder Anfechtung einer erbrechtlichen
- Verfügung

